Winterpause für Baustellen

Mehrwöchige Unterbrechung in Friedrich-Ebert-Straße und Namenlose Straße

Aufgrund der anstehenden Feiertage und der nasskalten Witterung werden im Moment zwei Baustellen winterfest gemacht: Die Arbeiten in der Friedrich-Ebert-Straße und der Namenlosen Straße im Auftrag der Stadt, der Stadtwerke und der Stadtentwässerung Glückstadt setzen ab der kommenden Woche aus.

In der Friedrich-Ebert-Straße sind die Kanäle für Schmutzwasser und Niederschlagswasser bereits erneuert. Im neuen Jahr folgen die Erstellung der Hausanschlussleitungen sowie die Erneuerung der Versorgungsleitungen durch die Stadtwerke. Die Vollsperrung bleibt auch während der Winterpause erhalten, Anlieger können die Straße jedoch solange nutzen und die Grundstücke per PKW erreichen. Dafür wird die Straßenoberfläche provisorisch befestigt. Nach Wiederaufnahme der Bauarbeiten wird wieder eine ausnahmslose Vollsperrung gelten. Wenn das Wetter es zulässt, werden die Arbeiten ab Ende Januar fortgeführt und bis zum Ende des Frühjahrs 2022 komplett fertiggestellt.

In der Namenlosen Straße sind die Tiefbauarbeiten größtenteils abgeschlossen. Im kommenden Jahr werden die Oberflächen wiederhergestellt. Der Baustellenbereich muss während der Winterpause voll gesperrt bleiben. Für Notfalleinsätze bleibt der Baustellenbereich befahrbar. Die momentan vorhandenen Parkplätze stehen weiterhin zur Verfügung. Weitergebaut wird voraussichtlich ab Mitte Januar, bis Anfang des Frühjahrs 2022 sollen die Arbeiten fertig sein.

Viele Baufirmen – so auch hier – nutzen die Wochen nach Weihnachten, um ihre Maschinen zu warten und Mitarbeitende zu schulen. Aufgrund der für die Jahreszeit typischen nasskalten Witterung müssen Bauarbeiten während dieser Zeit erfahrungsgemäß ohnehin oft pausieren.

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Abwasser-Zweckverband Südholstein integriert Stadtentwässerung Glückstadt

Verbandsversammlungen beschließen Beitritt und Wirtschaftspläne

(Hetlingen, 10. Dezember 2021)

Die Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes Stadtentwässerung Glückstadt (SEG) schließen sich ab dem 1. Januar 2022 dem Abwasser-Zweckverband (AZV) Südholstein an. Die SEG wird aufgelöst. Darüber wurde gestern in der Verbandsversammlung der SEG im Ratssaal von Glückstadt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. Bereits am Montag hatte die Verbandsversammlung des AZV Südholstein in Hetlingen grünes Licht für die Integration gegeben. Der AZV Südholstein umfasst somit künftig 53 Mitglieder: Hinzu kommen Glückstadt, Blomesche Wildnis, Engelbrechtsche Wildnis, Herzhorn und Kollmar.

Seit 2003 arbeiten die beiden Zweckverbände bereits erfolgreich partnerschaftlich zusammen: Der AZV Südholstein ist verantwortlich für die Verwaltung und Betriebsführung der SEG und stellt auch die Mitarbeitenden. Viele dieser Leistungen wären jedoch spätestens ab 2023 aufgrund einer reformierten Steuergesetzgebung umsatzsteuerpflichtig geworden. Dies hätte eine Erhöhung der Kosten und damit auch der Abwassergebühren nach sich gezogen. Mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag überträgt die Stadt Glückstadt die komplette Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf den AZV, die vier Umlandgemeinden jeweils die Teilaufgabe des Abwassertransports ab der Gemeindegrenze und die Reinigung des Abwassers in der Kläranlage Glückstadt.

„Die Entscheidung über den Beitritt zum AZV Südholstein haben wir im Interesse der Kundinnen und Kunden getroffen, um eine deutliche Gebührenerhöhung zu verhindern. Die Ansprechpartner und Mitarbeiter in Glückstadt bleiben dieselben“, so Dr. Manfred Lück, bislang Vorsitzender der Verbandsversammlung der SEG.

„Der AZV bietet Dienstleistungen von hoher Qualität an und steht seinen Mitgliedern als zuverlässiger und kompetenter Partner zur Seite. Nach der grundlegenden Umstrukturierung von 2018 und weiteren, erfolgreich umgesetzten Optimierungen des AZV freuen wir uns, nun auch die SEG-Mitglieder willkommen zu heißen“, so Volker Hatje, Bürgermeister von Elmshorn und Vorsitzender der Verbandsversammlung des AZV Südholstein.

Weitere Tagesordnungspunkte der Verbandsversammlungen waren die Wirtschaftspläne und damit die Gebühren und Investitionen im kommenden Jahr.

Für 2022 sind für den Abwasser-Zweckverband Südholstein inklusive der bisherigen Stadtentwässerung Glückstadt Investitionen in Höhe von knapp 48 Millionen Euro vorgesehen. Zu den größten Projekten im Klärwerk Hetlingen zählen Bau- und Rückbauarbeiten im Großprojekt zur Modernisierung der mechanischen Abwasserreinigung, die Fortführung der Optimierung der Klärschlammbehandlung sowie die ersten Schritte eines mehrjährigen Vorhabens zur Erneuerung des Prozessleitsystems.

In den Kanalnetzen wird das Pumpwerk Elmshorn II saniert. Für Barmstedt stehen die Fertigstellung einer Dükerleitung unterhalb der Krückau, die Ertüchtigung des Regenrückhaltebeckens Küsterkamp sowie eine Verrohrung des Krückau-Seitengrabens an. Zudem wird die Erneuerung des Regenwasserkanals in Bornkamp und Düsterlohe weitergeführt und an Kanälen in der Seestraße und der Johannisstraße gebaut. Auf Helgoland arbeitet der AZV an den Druckrohrleitungen zur und von der Kläranlage und führt die Sanierung des Kanalnetzes fort. In Hasloh wird der Regenwasserkanal in der Alten Landstraße erneuert. Die größten Investitionen im Kanalnetz von Glückstadt sind die Erneuerung von Regen- und Schmutzwasserkanälen in Holländergang und Grüner Weg sowie die Fortsetzung des Kanalbaus in der Friedrich-Ebert-Straße. Außerdem sind weitere Kanalbauarbeiten in der Nordmarksiedlung geplant sowie ein Konzept zur Optimierung der Transportleitung, die Abwasser aus den Umlandgemeinden zur Kläranlage Glückstadt leitet. Hinzu kommen im gesamten Verbandsgebiet zahlreiche weitere Projekte, die Kanalbauten für mehrere Neubaugebiete sowie der Betrieb und die Instandhaltung der Anlagen.

Die zentrale Abwassergebühr für den Transport des Abwassers ab Gemeindegrenze und die Reinigung im Klärwerk Hetlingen bleibt konstant bei 1,15 Euro pro Kubikmeter. In zahlreichen Gemeinden, die dem AZV bestimmte Aufgaben der Abwasserentsorgung übertragen haben, können die Gebühren 2022 gesenkt werden. In einigen Ortsnetzen müssen die Gebühren angehoben werden, weil größere Reparaturen und Bauarbeiten an den Abwasserkanälen notwendig sind. In Glückstadt bleibt die Gebühr für Schmutzwasser unverändert bei 2,53 Euro pro Kubikmeter, die Niederschlagswassergebühr sinkt um rund zwölf Prozent von 0,76 Euro auf 0,67 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche.

Die Gebührenzahlenden erhalten ihre Bescheide wie immer ab dem Jahresanfang. Jedes Ortsnetz verfügt über einen eigenen, unabhängigen Gebührenkreislauf, so dass Bürgerinnen und Bürger genau für die Anlagen und Dienste bezahlen, die ihnen zur Verfügung stehen.

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Hinweis für Besucherinnen und Besucher der Stadtentwässerung Glückstadt

15.12.2020

Aufgrund der nach wie vor herrschenden Pandemie und wieder steigenden Zahlen von an Covid-19 erkrankten Menschen möchten wir Sie bitten, wenn möglich weiterhin per Mail oder Telefon mit uns in Kontakt zu treten. Sollte ein Besuch dennoch notwendig sein, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

Vielen Dank!

SEG weiterhin mit reduzierten Sozialkontakten zum Schutz von Kunden und Mitarbeitenden

27.10.2020

Auf Grundlage gemeinsamer Beschlüsse haben Bund und Länder den Pfad zur schrittweisen Öffnung des Landes definiert. Dennoch ist das Corona-Virus nicht verschwunden und Abstand halten noch immer das wichtigste Gebot.

Um einen erneuten Anstieg der Covid-19-Fallzahlen zu verhindern und sich und uns vor Ansteckung zu schützen, möchten wir Sie daher bitten, weiterhin per Mail bzw. per Telefon mit uns zu kommunizieren und -falls notwendig-  einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. 

Vielen Dank!

SEG beschließt Reduzierung von Sozialkontakten zur Corona-Prävention

16.03.2020

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben die Bundes- und Landesregierung zur deutlichen Einschränkung der Sozialkontakte aufgerufen. Das nehmen wir sehr ernst und reagieren darauf konsequent. Mit sofortiger Wirkung werden folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. eingeleitet, um die Gesundheit der Partner und Kunden der SEG zu schützen:

  • Persönliche Kundenkontakte (Beratung) werden auf das absolut notwendige Maß reduziert.
  • Unbedingt notwendige und nicht verschiebbare Termine sollten nur nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt werden.

Wir bitten unsere Kunden, mit uns per Mail bzw. per Telefon zu kommunizieren